Aus gegebenen Anlaß möchten wir wieder daran erinnern, dass

beim Rauhhaar Dachshund Normal BEIDE Elterntiere crd-PRA (NPHP4) getestet sein müssen!!

Bitte jedoch nicht verwechseln: cord1-PRA gilt hierfür nicht!

Dackelzucht

Warum Rassehundezucht?

Dachshunde oder Dackel wie sie bei uns genannt werden, sind besonders in Österreich eine Rassengruppe mit einer großen und alten Tradition in all ihren Erscheinungsformen – als Familienmitglied und auch als Jagdbegleiter, denn das Eine schließt das Andere nicht aus. Der Österreichische Dachshundeklub ist einer der größten und ältesten Rassehunde Zuchtverbände in Österreich. Der Sinn gezielter Rassehundezucht ist durch Auslese und planmäßige Paarungen der Zuchttiere, dem Welpenkäufer  gesunde  und  wesensfeste  Hunde in die Hand zu geben.

Wie erreichen wir dieses Ziel?

Zuchtvorgänge und die Auslese wird über die ÖDHK-Zuchtordnung, die Teilnahme an Ausstellungen und Zuchtschauen, Prüfungen, vet.med. Augenuntersuchung und crdPRA-Gen Untersuchug (bei Rauhhaar) erreicht.
(Zuchtordnung ÖDHK - Zuchtordnung ÖKV)

Die Auswahl der Zuchtpartner bleibt der Entscheidung des Züchters überlassen.
 
Kurz vor Abgabe der Welpen an ihre Besitzer werden diese vom Tierarzt geimpft, gechippt, deren Gesundheitszustand kontrolliert und im tierärztlichen Gesundheitszeugnis vermerkt. Ein autorisierter Wurfabnehmer des ÖDHK überprüft die Ahnentafeln auf deren Richtigkeit, den allgemeinen Zustand, die Unterbringung und die Sauberkeit der Zuchtstätte, die erfolgte Impfung und Entwurmungen sowie die Chipnummern aller Welpen und fertigt darüber ein Protokoll an.
Nur so hat der Welpenkäufer die Gewissheit, dass seitens des Klubs alles Menschenmögliche getan wurde, ihm einen guten, gesunden Hund und Begleiter für viele Jahre in die Hand zu geben.
Darüber hinaus ist es die Aufgabe des ÖDHK, die Züchter dabei zu unterstützen, ihre Welpen auf gute Plätze zu bringen und die Welpenkäufer auf schnellstem Wege mit dem Züchter ihrer Wahl zusammen zu bringen.
 
 

Was wird zur Dackelzucht im ÖDHK benötigt?

I. Zuchstättenname und entsprechende Zuchtstättenkarte

  • Antrag Zuchtstättennamenschutz  (ACHTUNG: Dies kann bis zu 6 Monate dauern)

    Vor Ausstellung der Zuchtstättenkarte hat jeder Züchter ein Erstzüchterseminar des ÖKV oder ein vergleichbares Seminar einer Verbandskörperschaft zu besuchen.

II. Mindestanforderung zur Zuchtverwendung für Dachshunde mit ÖKV-Papieren: 

  • Zwei Formwerte, mindestens Sehr gut, von einer ÖDHK-Zuchtschau, Klubsiegerzuchtschau oder Landessiegerzuchtschau, erteilt von 2 FCI Spezialrichtern der Gruppe 4, ab einem Mindestalter von 15 Monaten.
  • Schussfestigkeitsnachweis oder ÖGV-Begleithundeprüfung/Verkehrsteil.
  • aktuelles Augenattest (nicht älter als 2 Jahre) von einem ECVO/AKVO-Augenfachveterinär in dem PRA/Katarakt-Freiheit attestiert wird. Liste der Fachtierärzte für die Augenuntersuchung.
    Die Anmeldung zu dieser Untersuchung erfolgt ONLINE - Anleitung zum Login
  • Bei Zuchtverwendung ausländischer Deckrüden gilt folgende Regelung: der Rüde muss die Zuchtanforderungen seines Heimatlandes erfüllen. In jedem Falle ist ein Augenattest beizubringen, das die Untersuchung der gleichen Erkrankungen wie das ECVO-Attest bescheinigt.
  • DNA - Profil - Identifikation (ISAG 2006 Norm) für beide Elterntiere (auch für ausländische Deckrüden), möglich z.B. bei Laboklin, Generatio etc.
  • Nur für Dachshund Rauhhaar Standard - gültig ab 01.09.2022
    Gentest crd-PRA (NPHP4 = Nachtblindheit, die zur totalen Erblindung im frühen Erwachsenenalter führt), beide Zuchtpartner müssen getestet sein, 1 Zuchtpartner muß crd-PRA frei sein (Anlagefrei N/N). Es wird nicht vorgeschrieben, bei welchem Institut/Labor der Gentest gemacht werden soll. 
    Bei Generatio und Laboklin ist der Gentest auch online möglich, wenn dort bereits DNA-Material gelagert ist. Grafik crd-PRA Erbgang.
    Info: Trägertiere können nicht an crd-PRA erkranken!
  • ( eventuell Zuchtmietvertrag )

Empfehlenswerte gesundheitliche Untersuchungen die auf freiwillige Basis erfolgen.

Diese werden allerdings in die Ahnentafel der Nachzucht eingetragen:

  • Gentest Glasknochenkrankheit (OI-Osteogenesis Imperfecta) nur Rauhhaar.
    Wenn beide Elterntiere OI frei und nicht-Träger sind (OI frei), sind alle ihre gemeinsamen Kinder ebenso frei.
    Es reicht wenn einer der beiden Elterntiere OI nicht-Träger ist, damit keiner der Welpen hieran stirbt. 

III. Deckmeldung:

Deckmeldeformular: nach erfolgte Deckung ist dieses Deckmeldeformular bis spätestens 3 Wochen im Original dem ÖDHK Zuchtbuchführer eingeschrieben per Post zu senden. Meldungen per Email oder Fax werden nicht akzeptiert.

Folgende Dokumente (in Kopie) müssen mitgeschickt werden:

  • die Ahnentafelkopien von Rüde und Hündin
  • Kopien der Leistungsnachweise/Titel und Formwerte
  • Kopien der Zuchtzulassungen
  • Kopien der aktuellen Augenatteste
  • Kopien der DNA-Profil-Identifikation
  • Kopien des crdPRA-Gen-Testergebnisses (nur bei Rauhhaar, Rüde und Hündin)

IV. Wurfmeldung:

Bei der Wurfmeldung ist folgendes beizulegen:

  • Wurfmeldungsformular = ÖKV-Eintragungsformular bis spätestens 3 Wochen im Original dem ÖDHK Zuchtbuchführer eingeschrieben per Post zu senden. Meldungen per Email oder Fax werden nicht akzeptiert
  • Original Ahnentafel der Mutterhündin
  • Nachweis des bezahlten Mitgliedsbeitrags für das laufende Jahr
  • originale Zuchtstättenkarte
  • 2 Chipaufkleber pro Welpen
  • WICHTIG: Bei Verwendung des ÖHZB-Eintragungsformulares für Wurfmeldungen und Einzeleintragungen wird per sofortiger Wirkung zur Optimierung der Verrechnungsvorgänge für diese Dienstleistungen seitens des ÖKV/ÖHZB ersucht, zur Angabe von Adresse und Telefonnummer auch die Emailadresse anzugeben!

V. ÖDHK-Wurfabnehmer:

  • Vor Abgabe der Welpen wird der Wurf von einem ÖDHK-Wurfabnehmer begutachtet auf:
                       → Unterbringung, Sauberkeit und Gesundheitszustand von Mutter und Welpen;
                       → detaillierte Aufführung der Welpen
  • Kontrolle der bereits vom Tierarzt erfolgten Impfung und Chip-Identifizierung. Übertrag der Ergebnisse des vom Tierarzt ausgefüllten ÖDHK-Welpen Gesundheitszeugnisses in das Formblatt für die Wurfstatistik. Die Chipnummern werden sowohl in der Wurfstatistik als auch auf den Ahnentafeln der Welpen überprüft.
  • Übermittlung des Formblattes für die Wurfstatistik an den Zuchtbuchführer durch den Wurfabnehmer.
  • Der Züchter gewährt dem Welpenkäufer Einsicht in diese Wurfstatistik und lässt das ÖDHK-Welpen Gesundheitszeugnis vom Welpenkäufer unterschreiben. (1 Ausfertigung für den Zuchtbuchführer und 1 Ausfertigung für den Züchter).

VI. Ahnennachweis vom Dachshundeklub bzw.den Zuchtbuchführer erstellt, und vom ÖKV bestätigt:

  • über den FCI Zuchtbedingungen hinaus, eine akribische Aufführung der Ahnen, Rasse, Farbe, Titel und diverser Nachweise
  • alle Dackelwelpen mit ÖDHK-Papiere stammen aus "auf erbliche Augenkrankheiten untersuchten" Eltern
  • eventuelle Zuchtprädikate
  • auf freiwillige Basis: mit ÖKV Gütesiegel
  • Der Besitzer, auch wenn der Welpe beim Züchter bleibt, ist auf dem Ahnennachweis unter -Besitzerwechsel-  einzutragen.

Einzeleintragung von Importhunden:

Sie haben einen Dackel aus dem Ausland, wohnen aber in Österreich und möchten mit ihrem Hund züchten, ihn ausstellen oder zur Prüfung führen?

Ausländische Hunde deren Besitzer ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben, müssen in das Österr. Hundezuchtbuch (ÖHZB) eingetragen werden:
  • Dazu ist zu den ausländischen Papieren ein sogenanntes „Export-Pedigree“ also eine Bescheinigung des ausländischen Dachverbandes über die Richtigkeit der Papiere, in der Sie als Besitzer bestätigt werden, beizulegen.
  • Der Antrag auf Einzeleintragung erfolgt mit dem ÖKV Eintragungsformular und ist an das Zuchtbuch zu senden.

Welpenexport in das Ausland - was ist zu beachten!

Erfreulicherweise werden immer häufiger ÖDHK-Welpen in das EU-Ausland, ja sogar nach Übersee exportiert, was eindeutig für den guten Ruf und die Qualität unserer Hunde spricht.
Laut FCI-Reglement müssen alle Welpen die exportiert werden, ein Export-Pedigree ausgestellt bekommen, welches dann Teil der Ahnentafel ist. Analog zum Import kann auch ein österreichischer Welpe ohne das ÖKV-Export-Pedigree nicht in das ausländische Zuchtbuch eingetragen werden und somit nicht an Prüfungen bzw. Ausstellungen in seinem neuen Heimatland teilnehmen. Diese Regelung gilt auch für den Export innerhalb der EU.

Was muss man als Züchter dabei beachten:

Wenn möglich gleichzeitig mit der Wurfmeldung Name und genaue Adresse des ausländischen Käufers einfach formlos melden. Dann kann dies bereits bei der Ahnentafelerstellung in die Bearbeitung einfließen. Wenn sich der Export später, also nach dem Erhalt der Papiere vom ÖKV/ÖHZB ergibt, bitte die Ahnentafel mit dem auf der Rückseite bestätigten Besitzwechsel direkt an den ÖKV/ÖHZB, 2362 Biedermannsdorf, Siegfried Markus Straße 7 zur nachträglichen Ausstellung des Export Pedigrees zu senden.
 
Beachten Sie auch die EU-Voschriften für Reisen mit Hunden in der EU (hier geht es zur Infoseite) !

Heimtierdatenbank:

Ihr bereits gechippter und bei einer privaten Datenbank registrierter Hund ist nicht automatisch in der zentralen Heimtierdatenbank registriert! Bitte überprüfen Sie mit der Suchfunktion auf: http://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/Suche.aspx ob Ihr Hund schon in der Heimtierdatenbank registriert ist. Wenn Sie Ihren Hund nicht finden, überprüfen Sie bitte Ihre Daten bei der Datenbank, bei der Ihr Hund eventuell schon registriert ist. Mit den Datenbanken Animal Data, Petcard und IFTA wurde vom Bundesministerium für Gesundheit bereits eine Schnittstelle eingerichtet.

Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde:

Seit März 2014 müssen alle Zuchthunde über der Heimtierdatenbank und die Gemeindehundesteuerverwaltung hinaus, bei der Bezirksverwaltungsbehörde angemeldet sein: Anmeldeformular

Wichtige Zuchtinfos

Information für Rasseklubs und Züchter !!! 

(betrifft Augenuntersuchung "PRA-Kat." - Umstellung auf Online-System per 12.9.2023)

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Liebe Mitglieder, liebe Züchter!

Folgende Ergänzung und Änderung in der Zucht- und Eintragungsordnung wurden vom Gesamtvorstand beschlossen:

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Neue Beschlussfassung des Gesamtvorstandes zur CRD-PRA Pflichtuntersuchung mittels  Gen-Test

Der geschäftsführende Vorstand nimmt seine Fürsorgepflicht für unsere Rassen ernst, welche sich aus dem Tierschutzgesetz §5 und §44 Abs.17 ergibt. Daher wurde am 30.04.2022 vom Gesamtvorstand folgender Beschluss gefasst:

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Zur Erinnerung !

Wir ersuchen Sie die Gesundheitsatteste Ihrer Zuchthunde (Hündin und Rüde)

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Antrag Zuchtstättenname

Sie besitzen eine Hündin und überlegen ernsthaft mit ihr zu züchten?

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Zum Thema: DNA-Haarlänge Test bzw. Furnishing-Test

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DNA-Profil-Identifikation:

Nach ÖDHK-Vorstandsbeschluss vom 7.10.2017 ist ab 1. März 2018 die DNA-Profil-Identifikation nach ISAG2006-Norm für alle Dachshunde die sich in Zuchtverwendung befinden, bindend vorgeschrieben. 

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Besitzerwechsel:

Leider kommt es immer wieder vor ....

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