- Zu Prüfungen und Nachweisen zugelassen sind alle Dachshunde mit von der FCI anerkannten Abstammungsnachweisen oder solchen, die in einem vom ÖKV (Österreichischer Kynologenverband) geführten Register, dem Österreichischen Hundezuchtbuch (ÖHZB), erfasst sind.
- Die Welpen unserer FCI-Züchter werden automatisch ins ÖHZB eingetragen und erhalten ihre ÖHZB-Nummer.
- Hunde, deren Eigentümer ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und Hunde die dauerhaft nach Österreich importiert wurden, dürfen an Prüfungen nur teilnehmen, wenn die Eintragung in das Österreichische Hundezuchtbuch (ÖHZB) abgeschlossen ist (Eintragungsformular).
- Der Nachweis der Schussfestigkeit (Schf) ist Voraussetzung zur Teilnahme an Prüfungen und Nachweisen. Termine für den Schussfestigkeitsnachweis sind bei den jeweiligen Sektionsobleuten zu erfragen. Diese stehen auch gerne bei allen weiteren Fragen beratend zur Verfügung.
<< Bestellformular- Prüfungsordung
Name der Prüfung | Kürzel | Art der Feststellung | Voraussetzungen | Hunde min. | Mindestalter |
---|---|---|---|---|---|
Schussfestigkeit ∗) | Schf | Nachweis | -- | 1 | 6 Monate |
Spurlaut ∗) | SP | Prüfung | Schf | 3 | 6 Monate |
Anlagenprüfung ober der Erde ∗) | APoE | Prüfung | Schf | 3 | 9 Monate |
Anlagenprüfung unter der Erde ∗) | APuE | Prüfung | Schf | 3 | 9 Monate |
Wasserarbeitsprüfung ∗) | Wa | Prüfung | Schf | 3 | 9 Monate |
Nachweis der jagdlichen Eignung ∗∗) | JE | Nachweis | Schf | 1 | 12 Monate |
Prüfung ober der Erde ∗∗) | PoE | Prüfung | Schf, SP | 4 | 12 Monate |
Vollgebrauchsprüfung ∗∗) | VGP | Prüfung | Schf, SP, APoE, JE | 4 | 12 Monate |
zusätzlich: | |||||
SSP/SPFS/SPOR nach PO EL (ÖJGV) | |||||
Internationale Prüfungen nach den Reglements der FCI, bzw. WUT |
∗) Meldungen für Schf, SP, APoE, APuE und Wa sind direkt an die jeweilige Sektion zu senden !
∗∗) Meldungen für JE, PoE, VGP sind direkt an die
Anmeldungen hierfür sind ab 15. Februar 2024 möglich
Voraussetzungen zur Teilnahme an JE, PoE und VGP:
- Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein
- Der Meldung ist die Kopie der Ahnentafel (alle Seiten) mitzusenden, bei der Internationalen VGP auch der Richterbericht einer Internationalen Ausstellung (mind. sehr gut).
- Die Meldung gilt erst dann als angenommen, wenn das Nenngeld auf dem Konto des ÖDHK gutgeschrieben wurde (bei der Anmeldung bitte die Einzahlungsbestätigung mitschicken)
- Für PoE und VGP - Meldeschluss: 4 Wochen vor dem Prüfungstermin;
- Diverse Auskünfte, welche diese Prüfungen betreffen, erteilt nur die Geschäftsstelle des ÖDHK.
Anmeldung zur Bundessiegersuche:
Alle Informationen über die Bundessiegersuche erhalten Sie von den Sektionsobleuten oder in der Geschäftsstelle.